Hausordnung
I. Schutz vor Lärm
- Allgemeine Ruhezeiten sind 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr
- Störende Geräusche (staubsaugen, rasenmähen, usw.) werktags 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr möglich
- Baden und Duschen, Waschmaschine, Geschirrspüler: 6 bis 22 Uhr möglich •Kinden sollten möglichst auf Spielplätzen spielen, um Nachbarn nicht unnötig zu stören
- Feierlichkeiten, die über 22 Uhr hinaus gehen, sind im Voraus den Nachbarn mitzuteilen
II. Sicherheit
- Fluchtwege sind freizuhalten (Eingangs- und Hoftüren, Treppen, Flure, Wege). Also kein Zuparken oder Zustellen (Schuhe, Kinderwägen, Schränke usw.) im Treppenhaus.
- Bei Mängeln an Gas- oder Wasserleitung sofort das zuständige Gas- oder Wasserwerk benachrichtigen und Haupthahn abdrehen.|
- Schäden an der allg. Hausbeleuchtung sind unverzüglich der Kreisbau zu melden.
- Das Grillen mit festen Brennstoffen (Kohlegrill) ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
- Es herrscht Rauchverbot im Treppenhaus, allgemeinen Räumen und Aufzügen!
III.Reinigung
- Das Haus und das Grundstück sind sauber zu halten. Die Reinigung hat gemäß Putzplan, ausgehändigt durch die Kreisbau, zu erfolgen. Zu reinigen sind: Zugangswege, Hof, Weg und Standplatz der Müllge fäße, Bürgersteig vor dem Haus, Fahrbahn, sofern dies die Ortsrechte bestimmen. Im Winter hat die Schnee- und Eisbeseitigung nach den Vorgaben aus der Satzung der Stadt/Gemeinde zu erfolgen.
- Abfall und Unrat dürfen nur in dafür vorgesehenen Behältern gelagert werden.
- Teppiche, Decken u.a. sind an dafür vorgesehenen Plätzen auszuklopfen und zu reinigen.
- Blumenkästen müssen ordnungsgemäß angebracht werden. Beim Gießen darf die Hauswand nicht nass werden. Wasser darf nicht auf Balkone und Fenster von Nachbarn tropfen.
- Küchenabfälle, Papierwindeln dürfen nicht in der Toilette entsorgt werden.
- Um Schimmelbildung vorzubeugen ist mehrmals täglich zu lüften.
- Bei starkem Frost müssen die Räume beheizt werden, damit die sanitären Anlagen nicht einfrieren.
- Ölwechsel, Reparaturen und Waschen von Fahrzeugen sind auf den Grundstücken der Kreisbau nicht gestattet.
Auszüge aus der Hausordnung, ausführlich nachzulesen in Anlage 4 zum Mietvertrag