Brandlasten
Die unterschätzte Gefahr im Treppenhaus
Gemeinschaftliche Bereiche außerhalb der Wohnung, wie z.Bsp. das Treppenhaus werden gerne dazu genutzt, um Gegenstände wie Schuhe, Schränke, Pflanzen, etc. abzustellen.
Was von den meisten Bewohnern als harmlos und bequem abgetan wird, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr dar. Denn sollte es zu einem Brand kommen, versperren diese Gegenstände die Flucht- und Rettungswege. Zudem entwickeln diese Objekte, falls sie sich entzünden, beißenden Rauch und Qualm, welcher den Bewohnern eine Flucht ins Freie erschwert und auch die Rettungskräfte bei Ihren Rettungsarbeiten behindert.
Es liegt also an jedem Bewohner, eigenverantwortlich und risikobewusst, diese Vorschriften einzuhalten. Lassen Sie deshalb bitte keine Gegenstände im öffentlichen Flur vor der Eingangstüre stehen. Danke!
Diese Hinweise lassen sich auch in der Hausordnung nachlesen:
Fluchtwege (Eingangs- und Hoftüren, Treppen, Flure und Wege) müssen freigehalten werden. Sie dürfen nicht zugeparkt oder durch Gegenstände (Schuhe, Kinderwägen, Schränke, Regale usw. im Treppenhaus) oder Fahr- und Motorräder versperrt werden.
(Hinweise gemäß Hausordnung II Sicherheit Nr. 2)