Häufige Fragen

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Ein Antragsteller muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Woher bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung. Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Einige Gemeinden bieten das Antragsformular zum Download an. Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Gibt es eine Warteliste für Mietinteressenten?

Nein, bei der Kreisbau Tübingen gibt es keine entsprechende Warteliste. Wohnungsinteressenten sollten sich deshalb regelmäßig zu Monatsanfang beim zuständigen Mietbetreuungsteam melden, um sich über aktuelle Mietangebote zu informieren.

Wie kann ich einen Schaden melden?

Wenn Sie einen Schaden melden möchten, nutzen Sie bitte unser entsprechendes Online-Formular. In dringenden Fällen, die sofortiges Einschreiten erfordern, wenden Sie sich bitte unter der Notrufnummer der Kreisbau Tübingen (0170 / 53 00 035) an unseren zuständigen Service-Mitarbeiter.

Wie sind die telefonischen Sprechzeiten?

Montag:
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Wie sind die Besuchzeiten?

Unsere Mitarbeiter sind persönlich für Sie da:

Montag:
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
:
8.30 bis 12.00 Uhr

Wer ist mein Ansprechpartner?

Den passenden Ansprechpartner für Ihr persönliches Anliegen finden Sie hier.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung der eigenen Mietwohnung an Dritte darf nur in Absprache mit der Kreisbaugesellschaft Tübingen erfolgen.

Kann eine Vertragspartei aus dem Mietvertrag entlassen werden?

Die Entlassung einer Vertragspartei aus dem bestehenden Mietvertrag ist dann möglich, wenn alle übrigen Vertragsparteien hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Darf ich auf dem Balkon grillen?

Grundsätzlich ja, allerdings ausschließlich mit einem Elektrogrill. Holzkohle- und Gasgrills sind nicht zulässig.

Außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten gilt:

Ist Gefahr im Verzug oder ist zu erwarten, dass Personen, das Gebäude und/oder
die Wohnung Schaden nehmen, verständigen Sie bitte den Notruf der Kreisbaugesellschaft unter
0170 / 53 00 035